- Rückbürgschaft
- Rụ̈ck|bürg|schaft 〈f. 20〉 Bürgschaft für Regressschuld
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Rückbürgschaft — ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt[1]. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Bedingungen der… … Deutsch Wikipedia
Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Nachbürgschaft — Die Nachbürgschaft ist eine Form der Bürgschaft und dient dazu, die Verpflichtung eines Bürgen (Hauptbürge oder Vorbürge) durch eine weitere Bürgschaft abzusichern. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Bürgschaftsfall 3 Schweiz … Deutsch Wikipedia
Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… … Deutsch Wikipedia
Sozialer Wohnungsbau in Berlin — bezeichnet den staatlich geförderten Bau von Wohnungen in Berlin für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf aufgrund ihres geringen Einkommens nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Dabei erhöht der Staat durch Subventionen das private… … Deutsch Wikipedia
Bürgschaft (Deutschland) — Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge (veraltet Kavent[1]) gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten… … Deutsch Wikipedia
Bürgschaft — Sicherheit * * * Bürg|schaft [ bʏrkʃaft], die; , en: das Bürgen, das Haften für jmdn.: eine Bürgschaft übernehmen. * * * Bụ̈rg|schaft 〈f. 20〉 1. Sicherheit, Haftung für jmdn. durch einen Bürgen 2. der Vertrag darüber ● Bürgschaft leisten; die… … Universal-Lexikon
Bürgschaft — I. Charakterisierung:Einseitig verpflichtender ⇡ Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (⇡ Kreditinstitut oder anderer ⇡ Gläubiger) verpflichtet, für die Erfüllung einer (auch künftigen oder bedingten) Verbindlichkeit des… … Lexikon der Economics